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Kündigungsfristenrechner

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Vertragsart wählen

Wählen Sie die Art des Vertrags: Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder anderer Vertrag.

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Kündigungsdatum eingeben

Geben Sie das Datum ein, an dem die Kündigung zugestellt wird.

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Frühester Kündigungstermin

Erfahren Sie, zu welchem Termin das Vertragsverhältnis frühestens enden kann.

Format: TT.MM.JJJJ
Achtung: Dies sind gesetzliche Mindestfristen. Vertraglich können längere Fristen vereinbart sein. Prüfen Sie Ihren Vertrag!

Arbeitsvertrag (OR Art. 335)

Gesetzliche Kündigungsfristen:

  • Probezeit: 7 Tage (jederzeit)
  • 1. Dienstjahr: 1 Monat auf Monatsende
  • 2.-9. Dienstjahr: 2 Monate auf Monatsende
  • Ab 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Monatsende

Längere Fristen können vertraglich vereinbart werden.

Mietvertrag Wohnung (OR Art. 266c)

Kündigungsfrist: 3 Monate

Kündigungstermin: Ortsüblicher Termin (meist Quartalsende: 31.3., 30.6., 30.9., 31.12.)

In vielen Kantonen auch zum Monatsende möglich. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag!

Geschäftsräume (OR Art. 266d)

Kündigungsfrist: 6 Monate

Kündigungstermin: Ortsüblicher Termin (meist Quartalsende)

Bei Geschäftsmiete sind längere vertragliche Fristen üblich.

Versicherungen (VVG/KVG)

Krankenkasse Grund: Kündigung bis 30. November für Wechsel per 1. Januar

Sachversicherung: 3 Monate auf Ende Versicherungsjahr

Seit VVG 2022: Alle Verträge kündbar nach 3 Jahren mit 3 Monaten Frist.

Abonnemente

Fitness: Meist 3 Monate vor Ablauf

Handy/Internet: Meist 60 Tage vor Ablauf

Bei Umzug >30km: Ausserordentliche Kündigung oft möglich.

Wichtige Hinweise

Zugang der Kündigung: Die Kündigung muss vor Beginn der Frist beim Empfänger eingehen. Bei Einschreiben: spätestens am letzten Tag der Abholfrist.

Formvorschriften: Mietkündigungen müssen auf amtlichem Formular erfolgen (Wohnung). Arbeitskündigungen sind formfrei.

Gesetzliche Grundlagen

Schweizerisches Obligationenrecht (OR)

  1. Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
  2. Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abgeändert werden; unter einen Monat dürfen sie jedoch nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr herabgesetzt werden.

Bei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.

Bei der Miete von Geschäftsräumen können die Parteien mit einer Frist von sechs Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.

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